Legehennenstall in Badbergen ?
An die Verwaltung der Samtgemeinde Artland
Auf der Samtgemeinderatssitzung am 17.07.2007 wurde ein deutliches Stimmungsbild gegen den Bau des Legehennenstalls in Badbergen abgegeben.
Welche zeitlichen und juristischen Schritte sind erforderlich, um gegebenenfalls schon im Vorfeld den Flachennutzungsplan so zu reglementieren, dass Stallbauten, in dieser Größe, grundsätzlich nicht möglich sind.
Möglicherweise ist eine Beeinflussung auch nur über die regionale Raumordnung möglich oder das Gebiet der Samtgemeinde muss als anerkanntes Erholungsgebiet ausgewiesen sein um ein derartiges Bestreben dem Grunde nach zu ermöglichen.
Leider habe ich nicht die gesetzliche Kenntnisse und möchte Sie daher bitten mir bei der Erarbeitung der verschiedenen Möglichkeiten zu helfen . Falls dieses möglich ist, bin ich Ihnen sehr dankbar und verbleibe zunächst







