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Kemper-Mißstände / Schwangerschaft von Frauen am Arbeitsplatz

Geschrieben von Administrator am 09.01.2009
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Ich berichte zum Thema Probleme von Frauen während der Schwangerschaft am Arbeitsplatz. Grundlage dafür sind Gespräche mit den Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen. Ich verlese dazu den mit Herrn Landrat Hugo abgestimmten Text.

In die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen kommt die Minderheit derjenigen Frauen, die überlegen, ihre Schwangerschaft zu beenden.
Bezogen auf berufstätige Frauen bedeutet das, dass es sich bei Problemen von Frauen während der Schwangerschaft am Arbeitsplatz um das Problem handelt, das eine Minderheit betrifft. 
Die Mehrheit der Arbeitgeber hält die Mutterschutzbestimmungen ein. Frauen werden während ihrer Schwangerschaft am Arbeitsplatz angemessen behandelt. Beratungsstellen berichten auch von einem fürsorglichen und
lösungsorientierten Verhalten vieler Arbeitgeber.

Dies vorausgeschickt handelt es sich bei den Frauen, die in die Schwangerschaftskonfliktberatung kommen einer-seits um Frauen, die einen Abbruch überlegen, aber auch um Frauen, die ausschließlich eine Beratung aufsu-chen, um finanzielle Hilfen zu erfragen und zu beantragen.
Eine große Mehrheit der Frauen gibt als Grund für einen Abbruch finanzielle Abhängigkeiten und Probleme an. Häufig steht aber eine gestörte Beziehung oder aber mangelnde Unterstützung durch den Partner im Vorder-grund. Wenn der Wunsch nach einem Kind vom Partner unterstützt wird, wird ein Kind fast immer ausgetragen trotz finanzieller Probleme. Gleichwohl spielen finanzielle Sorgen eine große Rolle in der Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch.
Die Entscheidung für einen Abbruch ist immer ein komplexes Geschehen, in das viele Faktoren eingehen.
Die Angabe der persönlichen Gründe werden in einem Fragebogen erfasst. Es ist die Entscheidung jeder Frau in einem solchen Beratungsgespräch,  inwieweit sie sich persönlich öffnet und äußern möchte. Viele Frauen tun dies nicht.


Im Gespräch mit den 16 als Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen zugelassenen Arztpraxen und Beratungsstellen ist mir subjektiv aufgefallen, dass Frauen offensichtlich häufig offener und nachhaltiger berichten, wenn eine Frau die Beratung macht.
Bezogen auf die Situation am Arbeitsplatz entschließen sich Frauen aus praktisch allen Einkommensverhältnis-sen zu einem Abbruch.
Frauen in gut bezahlten akademischen oder selbstständigen Positionen entscheiden sich u.a. zu einem Schwangerschaftsabbruch, weil sie sich nicht vorstellen können, für sich und für ihre Karriere wegen eines Kindes auf etwas zu verzichten. Dieser Kreis von Frauen in gehobenen und höheren Positionen kann sich auch nicht vorstellen, etwa nach acht Wochen wieder eine volle Berufstätigkeit aufzunehmen. Eine Teilzeittätigkeit kommt häufig für sie nicht in Frage.

Die neue Familienpolitik von Ministerin von der Leyen mit Tagesmüttern, mit Ganztagesangeboten, mit einer Werbung für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei berufstätigen Frauen und Arbeitgebern scheint gerade bei diesen gut ausgebildeten und gut verdienenden Klientel von Frauen in noch nicht ausreichendem Maße angekommen zu sein.
Beim Bereich der Frauen in weniger finanziell gut gestellten sozialen Verhältnissen ist es u.a. aber nicht nur problematisch im Billiglohnbereich.
Es gibt Beratungsstellen, die eine abnehmende Akzeptanz feststellen für Frauen, die schwanger werden und sich an ihrem Arbeitsplatz nicht mehr willkommen fühlen.  
Es gibt im Billiglohnbereich Firmen, die sich wenig um Mutterschutzbestimmungen kümmern und z.B. osteuropäische Frauen oder russlanddeutsche Frauen beschäftigen, die hinnehmen, was ihnen gesagt wird.

Nach Ansicht einiger Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sind viele Frauen, aber auch offensichtlich viele Arbeitgeber nicht ausreichend über das Mutterschutzgesetz informiert. Frauen müssten z.B. während der Schwangerschaft weiter schwere Lasten tragen. Be-ratungsstellen informieren dann das Gewerbeaufsichtsamt.
Arbeitgeber seien zum Teil auch offensichtlich nicht über die Zahlung von Ausfallgeld informiert.
Mit diesem offensichtlich nicht vorhandenen Wis-sen ist dann auch zu erklären, dass es Fabriken gibt, wo schwangere Mitarbeiterinnen gedrängt wurden oder noch werden, zur Betriebsärztin zu gehen und sich während der Schwangerschaft krankschreiben zu lassen. Dieses Verhalten aus dem Produktionsbereich wird übereinstimmend berichtet: Mitarbeiterinnen werden gedrängt, sich krankschreiben zu lassen bzw. sich ein Beschäftigungsverbot zu holen.

Grundsätzlich möchte ich folgendes Fazit ziehen:
Wer als Vorgesetzter und Arbeitgeber eine schwangere Mitarbeiterin unter Druck setzt und ihre Schwangerschaft als Schaden am Betrieb und Verschulden darstellt, handelt inakzeptabel.
Eine Schwangerschaft ist nicht nur eine große Verantwortung, sondern auch eine physische und psychische  Belastung.
Jede Frau verdient dabei die Unterstützung ihrer Umgebung, auch am Arbeitsplatz.
Als Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Osnabrück habe ich auf Grund meiner Gespräche in den Beratungsstellen folgende Maßnahmen ergriffen, um die Situation schwangerer Frauen am Arbeitsplatz zu verbessern:

  1. Durch Gespräche mit den Dachverbänden wird bezogen auf die einzelnen Problemfälle für alle betroffenen Berufszweige ein Netz der Unterstüt-zung aufgebaut.
    Hierzu haben Gespräche begonnen, die im Januar ihren Abschluss finden. Hier handelt es sich um die Ärzte-kammer, den Einzelhandelsverband, die IHK, den indus-triellen Arbeitgeberverband, die Kath. Kirche sowie die Handwerkskammer. Jeder dieser Verbände bzw. Kam-mern wird hoffentlich meinem Vorschlag folgen und eine Vertrauensperson benennen, an die sich betroffene Frauen zur Unterstützung wenden können. Die Handwerkskammer hat das bereits getan.
     
  2. Sämtliche Frauenärzte und jede der 16 anerkann-ten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Landkreis Osnabrück habe ich mit Einzelanschreiben darüber informiert, dass ich für jede einzelne Frau in ihrer Beratung, die wegen ihrer Schwangerschaft am Arbeitsplatz gemobbt wird, zur Un-terstützung zur Verfügung stehe.
    Wir haben mit diesen Einzelanschreiben über 1000 Visitenkarten von mir versandt, die auch meine private Erreichbarkeit dokumentieren außerhalb der Kreisverwaltung.
     
  3. Bei der Telefonseelsorge für Stadt und Landkreis Osnabrück habe ich mich in der Helferkartei listen lassen, um wie bisher für Menschen mit Problemlagen und explizit auch für Frauen in einem Schwangerschaftskonflikt Ansprechpartnerin zu sein.
     
  4. In einem Gespräch mit dem stellv. Präsidenten der Ärztekammer Niedersachsen, Herrn Dr. Voigt aus Melle, habe ich vorgeschlagen, dass jedem Mutterpass auch die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes ausgehändigt werden.
     
  5. Ich werde zusammen mit den Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen donum vitae und Pro Familia am 21.01.2009 um 19.30 Uhr eine Informationsveranstaltung zum Mutterschutzgesetz durchführen für betroffene Frauen und natürlich auch für Betriebe, die in Zukunft vierteljährlich stattfinden wird.
     
  6. Die Sozialministerin Ross-Luttmann habe ich angeschrie-ben in der letzten Woche mit dem Vorschlag, eine Information über das Mutterschutzgesetz für den schulischen Unterricht vorzusehen und die Bestimmungen mit den Mutterpass auszugeben. Die Ministerin hat von mir auch weitere Hintergrundinformationen erhalten.


Mit den von mir initiierten Maßnahmen hoffe ich, die Situation von Frauen, die wegen ihrer Schwangerschaft am Arbeitsplatz Probleme haben, zu verbessern und ihnen Unterstützung zu geben.

Zuletzt geändert am: 25.02.2009 um 21:28

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