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Grüne Europaabgeordnete: Kemper soll weiterhin Erfolg haben, aber auch Rechte der Frauen einhalten

Geschrieben von Administrator am 18.03.2009
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Nortrup - Fragen nach Schwangerschaften seien bei Bewerbungsgespräch eindeutig verboten und müssten nicht beantwortet werden. Das betonte die Europaabgeordnete der Grünen, Elisabeth Schroedter, anlässlich eines Gespräches im Hotel Spark, zu dem die Grünen eingeladen hatten. Wenn diese Frage trotzdem gestellt werde, dürfe sie sogar wahrheitswidrig beantwortet werden, ergänzte die Sozialpolitikerin aus Potsdam im Zusammenhang mit Vorfällen bei der Nortruper Fleischfabrik Kemper.
Dort seien bei Einstellungen und Vertragsverlängerungen nach ihr vorliegender Kenntnis illegale Schwangerschaftstest vorgenommen worden, berichtete Susanne Reimann-Anders von PRO Familia. Nach Auskunft von Gynäkologen sei es im Zusammenhang mit Kemper-Arbeitsplätzen sogar zu mehreren Schwangerschaftsabbrüchen gekommen, um den Arbeitsplatz zu retten.
“Erschreckend, dass so viele davon wussten”, so die PRO-FAMILIA-Mitarbeiterin. Vielfach bestehe bei den betroffenen Frauen Angst, den Arbeitsplatz von Angehörigen zu gefährden. Die Methoden, betriebliche Kosten infolge von Schwangerschaften zu verhindern, stünden in klarem Widerspruch zum gesellschaftlichen Willen, ein kinderfreundlicheres Umfeld zu schaffen.
Sowohl Geschäftsleitung als auch Betriebsrat von Kemper, die eingeladen worden seien, haben nach Angaben der Grünen die Teilnahme am Gespräch abgesagt. Zur Rolle des Betriebsratsvorsitzenden Werner Lager wurde in der Gesprächsrunde gefragt, inwieweit er dafür, dass ihm die Möglichkeit eingeräumt werde, die Arbeitszeit für seine politischen Ämter zu nutzen, er seine Aufgaben als Betriebsratsvorsitzender vernachlässige. Der Betriebsrat sei dafür verantwortlich, die Rechte der Frauen gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten
“Natürlich soll die Firma Kemper weiterhin Erfolg haben, aber die Gesetze müssen eingehalten werden”, so Elisabeth Schroedter. Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) könnten mit empfindlichen Geldstrafen belegt werden. Dazu müssten sie allerdings innerhalb von zwei Monaten angezeigt werden. Sie müssten nicht bewiesen, sondern nur glaubhaft dargestellt werden. Wichtig sei die frühzeitige Verdeutlichung der Rechte der Frau im Betrieb durch die Berufsschule, erklärte die Europaabgeordnete.

Zuletzt geändert am: 25.03.2009 um 15:02

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