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Bündnis90Die Grünen stellen den Antrag, Osterfeuer, die nicht als kulturhistorisches Ritual dienen, zu untersagen

Geschrieben von Administrator am 27.02.2009
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Sehr geehrter Samtgemeindebürgermeister, sehr geehrter Bau und –Umweltausschussvorsitzender, sehr geehrter Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Soziales, Schulen und Bürgerservice,
sehr geehrte Ratsmitglieder

 

Bündnis90Die Grünen stellen den Antrag, Osterfeuer, die nicht als kulturhistorisches Ritual dienen, zu untersagen. (individuelle Kleinfeuer seien anmeldefrei, größere Gemeinschaftsfeuer müssen angemeldet werden)
Es muss eine deutliche Trennung zwischen kulturell verankertem Brauchtum, Lagerfeuern , die der Gemeinschaftsbildung dienen und Feuerstellen, die zur Beseitigung von Unrat, Strauch- und Holzabfall angelegt werden, gezogen werden. Derartiges Material ist der Wiederverwertung zuzuführen oder zur Verrottung auf den Flächen zu belassen.

 

In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal auf die Bewirtschaftung der Feldrandstreifen hinweisen. Durch den anhaltende Strukturwandel in der Landwirtschaft, von Seiten der intensiven Agrarproduktion, werden Feldränder verstärkt gesäubert werden. Das anfallende Material wird in der Regel in den Ostertagen verbrannt um so eine undeutliche Rechtsgrundlage auszunutzen. Gleichzeitig finden von Seiten des Ordnungsamtes keine Überprüfungen statt.
Aus ökologischen- und Klimaschutzgründen ist es unsere Aufgabe in diesem Bereich Aufklärung zu leisten und vertiefte Sensibilitäten zu schaffen.
Leider ist durch fehlerhaftes Verhalten der Landwirtschaftkammer im Antragsjahr 2005 den Landwirten nahegelegt worden, Feldgehölze ( Landschaftselemente) nicht zu kartieren. Somit entfällt weiträumig die Förderung, dieser so wichtigen ökologischen Nischen, die der Gesetzgeber eigentlich gewollt hat. Die Förderhöhe der Landschaftselemente liegt auf gleiche Höhe wie die der Fläche selbst. Zitat des Leiters des Landwirtschaftsamtes Bersenbrück „der immense Verwaltungsaufwand sei nicht zu verantworten gewesen“. Landschaftselemente haben somit keinen wirtschaftlichen Nutzen, dürfen zwar nicht beseitigt werden ( auf den Stock setzen oder “Säubern“ sind zulässig), sie werden aber auch nicht gepflegt oder sogar vermehrt. Diese Situation ist zunächst bis 2013 festgeschrieben.

Aus Sicht des Klimaschutzes und aus Sicht des Naturschutzes sollte ein Umdenken in der Bewirtschaftung der Randstreifen erfolgen. Das „Auf den Stock setzen“ ist dem „Säubern“ vorzuziehen, weil gerade das neuaufschlagende Buschwerk an den Feldrändern eine weiträumige Vernetzung der noch verbliebenden Biotope ermöglicht. Auch wenn aus Sicht der Agrarproduktion der Schattenwurf und der reduzierte Pilzinfektionsdruck durch windoffene Feldränder wirtschaftliche Vorteile bietet, sind, im Zuge des Klimawandels, die Vorteile einer vernetzten Biotoplandschaft, vorzuziehen. So werden starke Stürme abgeschwächt, Wassermassen nach Starkregen mehr zurückgehalten, Bodenerosionen verhindert und einer Vielzahl von Lebewesen die Lebensgrundlage gegeben und erhalten. Einfaches Indiz ist z.B. der Gesang der Vögel und das ist nicht zuletzt auch wichtig für den Tourismus.

Besonders der Raum um Menslage hat sich in den letzten 2-3 Jahren im Landschaftsbild wesentlich verändert. Die ansässigen Agrarbetriebe sind sich über die Folgen der ökologischen Zusammenhänge nicht im Klaren und es ist unsere Aufgabe für mehr Aufklärung zu sorgen. Ich sehe keine grundsätzliche Ablehnung der Agrarbetriebe von mehr Vernetzung zwischen intensiven Anbaumethoden und dem Erhalten von Biotopen, sondern nur ein Großes Unwissen in diesem Bereich.

Hermann Maßmann

Zuletzt geändert am: 28.02.2009 um 20:26

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